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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 02.11.2003


Der deutsche Werberat sprach vier Rügen aus
Meike Bölts

"Konfliktmanagement zwischen umworbenen Kunden und werbenden Firmen": Der deutsche Werberat präsentiert seine Bilanz für das erste Halbjahr 2003.




Die beim Werberat eingegangenen Beschwerden sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht zurück gegangen: Von 140 Kampagnen, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Werberat beanstandet wurden, sah der Werberat sich in 31 Fällen in der Pflicht, einzuschreiten. 27 Unternehmen zogen die Kampagne daraufhin zurück, gegen vier Kampagnen hat der Werberat eine öffentliche Rüge ausgesprochen.

Der Werberat hält jedoch auch fest, dass "groteske" Vorwürfe zugenommen haben: So wurden z. B. die Stäbchen im Haar von Verona Feldbusch kombiniert mit dem Wort "Flühstück" aus ihrem Mund als vorurteilsfördernd gegenüber JapanerInnen beanstandet. Auch die Beschwerde eines Mannes mit dem Namen "Klaus", der sich durch eine Werbung, in der ein Mann mit ebendiesem Namen als begriffsstutzig dargestellt wurde, persönlich angegriffen fühlte, führte nicht zu einer Beanstandung der Kampagne.

Doch der Werberat hat sich auch mit durchaus ernst zu nehmenden Vorwürfen beschäftigt: Hamburger Unternehmen haben sich dabei in diesem Jahr durch besondere Geschmacklosigkeit hervor getan. So z. B. eine Fitnessfirma mit einem Bild einer Frau mit gespreizten Beinen und dem Schriftzug: "Falls Sie Ihre Fitness suchen ...". Oder die - allerdings im zweiten Halbjahr und damit in die unten aufgelisteten Vorwürfe noch nicht eingeflossene - Kampagne einer Autorecycling-Firma: Eine sich selbst befriedigende Frau mit der Bildunterschrift "Selber machen ist geil!" Hier ist nun wirklich kein Bezug zu Autorecycling oder zum Kauf von Altautos herzustellen!

Immer noch bezieht sich ein Großteil der Vorwürfe gegen Kampagnen auf Frauendiskriminierung. In diesem Jahr ist jedoch erstmals ein Rückgang von Beanstandung gegen Unternehmen aus dem Medienbereich zu verzeichnen, während die Alkoholbranche in diesem Jahr mit 17 beanstandeten Kampagnen besonders häufig geschmacklos zugeschlagen hat.

Doch wie ich bei Benutzung der Geldautomaten der Berliner Bank feststellen musste, halten sich auch vermeintlich "seriöse" Branchen nicht mit Werbekampagnen zurück, die unter die Gürtellinien gehen. "Warum wählen, wenn man auch beide haben kann?", daneben eine blonde und eine brünette Frau: Dieser Flyer kann nicht wirklich als werberische Glanzleistung bezeichnet werden und hätte sicher - wenn ich Kundin der Bank wäre - dazu geführt, dass ich es nun nicht mehr wäre.

Denn immer noch gilt: Wir haben durch unser Kaufverhalten in der Hand, wen wir unterstützen oder nicht.

Unterstellte Vorwürfe gegen Werbekampagnen im ersten Halbjahr 2003:

Unterstellter VorwurfAnzahlProzent
Frauendiskriminierung6345
Gefährdung von Kindern / Jugendlichen129
Gewaltverherrlichung /-verharmlosung 96
Verstoß gegen ethische Mindestanforderungen in der Werbung 96
Verstoß gegen die Verhaltensregeln des Werberats
zur Alkoholwerbung
96
Nachahmungsgefahr gefährlichen Verhaltens 64
Rassendiskriminierung (Diskriminierung aufgrund der Herkunft)54
Diskriminierung von Personengruppen43
Verletzung religiöser Gefühle43
Missachtung des Tierschutzes32
Verstoß gegen die Verhaltensregeln des Werberats für die
Werbung mit und vor Kindern im Rundfunk
11
andere Inhalte1511
Gesamt140100

Quelle: Deutscher Werberat I/2003, http://www.werberat.de


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Beitrag vom 02.11.2003

AVIVA-Redaktion